Chirurgische Therapie
Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das Bundessozialgericht haben die Adipositas mittlerweile als Krankheit anerkannt. Sie ist ein viel diskutiertes Thema in Gesundheitsausschüssen geworden, da die Kosten für das Gesundheitssystem durch die adipositasbedingten Folgeerkrankungen mittlerweile ins fast Unermessliche gestiegen sind.Trotzdem wird die Kostenübernahme für die notwendige chirurgische Therapie nur im Einzelfall durch die Krankenkasse genehmigt.
Die Voraussetzungen einer eventuellen Bewilligung sind durch die verschiedenen Fachausschüsse mittlerweile festgelegt worden:
Diese sind:
- BMI gößer 40 kg/m²
- oder BMI größer 35 kg/m² mit adipositasbedingten Begleiterkrankungen
- bestehendes Übergewicht seit mehr als 3 Jahren
- Lebensalter zwischen 18 und 65 Jahren (hier zählt mittlerweile das biologische Alter)
- eine mindestens über 6-12 Monate dauernde multimodale Gewichtsreduktionsmaßnahme, mit den Inhalten Ernährung, Bewegung und Ernährungsverhalten.
- Keine schwerwiegenden Suchterkrankungen oder psychiatrische Krankheiten
- keine bestehende Schwangerschaft
- Ausschluss schwerer Stoffwechselerkrankungen
- Anschluss an eine Adipositas-Selbsthilfegruppe